Donnerstag, 18. April 2024

Retten Löschen Bergen Schützen | Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst: 112 | Stützpunktfeuerwehr Speichersdorf

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neu alt

Seit heute um 18:17 Uhr ist die neue Internetseite der Feuerwehr Speichersdorf online, die Feuerwehr Speichersdorf präsentiert sich ab sofort im Internet, mit einem neuen und moderneren Gewand. Der alte Internetauftritt kann nach mittlerweile fast 12 Jahren in den wohl verdienten Ruhestand gehen.

Eigentlich war geplant die neue Seite erst nach der Fertigstellung der Sanierung des Feuerwehrhauses online zu stellen, da sich diese aber verzögert hat und wir die neuen Bilder für die Internetseite rund um das fertige Feuerwehrhaus erstellen wollen, sind noch nicht alle Bilder auf dem aktuellsten Stand und auch noch der eine oder andere Platzhalter vorhanden. Die Seite wird in Zukunft also noch mit neuen, aktuellen Inhalten ergänzt.

Die vorzeitige Umstellung ergibt sich daraus, dass bei unserem Provider, Anfang Februar, technische Aktualisierungen anstehen, bei diesen besteht die Gefahr das die alte Internetseite danach nicht richtig oder sogar gar nicht mehr funktioniert. Allerdings denken wir, dass die neue Seite sich mittlerweile trotzdem in einem guten vorzeigbaren Zustand befindet und für Interessierte schon viele Informationen über die Arbeit der Feuerwehr Speichersdorf bietet.

Noch ein paar technische Details, die neue Seite verwendet als CMS (Content Management System) Joomla 3.6.x, ein kostenloses System unter einer GNU-Lizenz das im Hintergrund der Seite läuft, auch alle verwendeten Module und Komponenten wie z.B. das Einsatzmodul (https://einsatzkomponente.de/) werden unter einer kostenfreien Lizenz verwendet. Für das Design der Seite verwenden wir ein Open Source Feuerwehr Template von http://sinci.at.

Abschließend noch, man kann die Seite nun nicht nur über http://www.feuerwehr-speichersdorf.de erreichen, sondern auch über http://www.ff-speichersdorf.de.

Viel Spaß auf der neuen Internetseite der Feuerwehr Speichersdorf!

PS: Leider ist die Responsive-Version unserer Seite vorerst noch deaktiviert.


 

1863 Gründung der Freiw. Feuerwehr Speichersdorf und Kauf einer sog. Feuerlöschmaschine für 1050 Gulden. Diese musste mit Eimern befüllt und von 20 bis 24 Personen bedient werden. Sie brachte es auf eine Leistung von bis zu 600l pro Minute. Ihre "Feuertaufe" bestand sie bei den beiden Großbränden in Speichersdorf 1881, bei dem 6 Häuser und 10 Scheunen ein Raub der Flammen wurden.
Aus einer Rede von Bürgermeister Georg Kreutzer zur Übergabe der TS/6 1930 über diese Maschine: "Es war dies eine der ersten Maschinen in unserer Umgebung und wenn Speichersdorf mit seiner Spritze auf einem Brandplatze erschien, so atmeten viele Herzen befreit auf und alles griff zu den Eimern um Wasser zu tragen."

1883 Eine neue Handdruckspritze wurde für 750 Mark angeschafft. Diese war von vierhanddruck Personen zu bedienen. Noch heute befindet sich diese Spritze in unserem Besitz und ist voll funktionsfähig.
Sie wurde beim zweiten Großbrand in Speichersdorf 1917 eingesetzt. Wie sich später herausstellte hatten Kriegsgefangene das Feuer gelegt, welches drei Häuser und sechs Scheunen zerstörte. 

1930 Eine moderne, motorbetriebene TS/6 konnte von der Firma Paul Ludwig in Bayreuth angeschafft werden. Sie wurde bei ca. 25 Einsätzen erfolgreich eingesetzt. Kosten 3790 Goldmark.

1939 dienstanweisung

1934 Das bestehende Feuerwehrgerätehaus in der Ortsmitte wurde erweitert. Zudem erhielt die Wehr einen achtsitzigen Horch als Mannschaftswagen. Der letzte Einsatz war bei einem Brand in Kirchenlaibach, der durch einen Panzerschuss der anrücken den Amerikaner verursacht wurde.

 

 

1948 ausweis1945 Nach Ende des Krieges wurde der Horch von den Besatzugsmächten eingezogen. Der Feuerwehrdienst war schwieriger geworden. Für Einsätze in der Nacht benötigte man einen Feuerwehr-Ausweis, um nach der Ausgangssperre noch im Freien unterwegs sein zu dürfen. Aus einem Schreiben an alle Kommandanten vom Dezember 1945:
"...Feuerwehrübungen dürfen und müssen durchgeführt werden, [...] die feuerwehrtechnisch notwendig sind. 1948 uebungExerzieren, das evtl. militärischen Charakter hat oder als solches anzusehen wäre ist verboten. [...] Kommandanten! Es muss Eure vornehmste Aufgabe sein, dass jeder Feuerwehrmann am Gerät ganz gleich welcher Art vollkommen ist. [...] unsere Tätigkeit muss auf ein Ziel ausgerichtet sein, nämlich der Erhaltung von Volksvermögen bei Bränden und Katastrophen."

 1963 Ein großes Jahr für die Feuerwehr und die Gemeinde Speichersdorf. Das 100-jährige1963 gruppe Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr und der Eisenbahn wurde gefeiert. Zu dem Fest im Juli waren zahlreiche und prominente Gäste nach Speichersdorf gekommen. Im Rahmen des Jubiläums wurde eine "Schauübung des Brandmeisterbezirks Speichersdorf" am alten Schulgebäude abgehalten. Außerdem wurde ein Löschgruppenfahrzeug LF8 sowie der Leiteranhänger (Steighöhe 12m) an die Freiwillige Feuerwehr Speichersdorf übergeben.

1967 zeitung1967 Aufgrund der Verbreiterung der B22, die zu diesem Zeitpunkt durch Speichersdorf führt, muss die Scheune von Adolf Roder und der angrenzende Schlauchtrockenturm abgerissen werden.

1973 Dieses Jahr verändert vieles für die Feuerwehr 1973 weiheSpeichersdorf. Nach der Gebietsreform und dem Zusammenschluss zur Großgemeinde Speichersdorf wird die Freiwillige Feuerwehr Speichersdorf zur Stützpunktwehr. In ihrem 110ten Jahr erhält die Feuerwehr ein neues TLF 16/25 und damit auch die ersten Atemschutzgeräte. Die Weichen für die Funkalarmierung werden gestellt (erfolgt 1975) und erste Rufe nach einem neuen Feuerwehrhaus werden laut.

1976 Kreisfeuerwehrtag in Speichersdorf. Die Feuerwehren der Gemeinde richten gemeinsam den Kreisfeuerwehrtag aus.

1980 Nach sieben Jahren wird es Wirklichkeit. Die Feuerwehr Speichersdorf erhält ein neues Gerätehaus. Für eine Million DM wird in der Ganghofer Straße ein Gerätehaus nach modernstem Stand errichtet. Vier Stellplätze, Unterrichtsraum, Schlauchpflege, Sanitäranlage und Hausmeisterwohnung. Das Gerätehaus wird  am 20. September eingeweiht. Bürgermeister Scherm bezeichnete den Bau damals schon als "Bau für die Zukunft".

1980 feuerwehrhaus1

1980 feuerwehrhaus2 1980 feuerwehrhaus3

1983 In diesem Jahr feiert die Feuerwehr ihr 120-jähriges Bestehen, zu dem eine Fahne 1983 jubilaeumangeschafft wird. Die Patenschaft übernimmt die Freiwillige Feuerwehr Neustadt am Kulm. Die Fahne wird im Rahmen des Festes, das vom 17. bis 20. Juni stattfand, geweiht.

1986 In diesem Jahr sollte die Feuerwehr Speichersdorf in ein weiteres 1986 stroess1Tätigkeitsfeld vorstoßen. Mit der Beschaffung eines VW LT 35 und eines Rettungssatzes für die Technische Hilfeleistung war die Ausrüstung der Feuerwehr verbessert worden. Traurig war, dass der Rettungssatz bereits in der Nacht vor der Einweihung bei einem tödlichen Verkehrsunfall eingesetzt werden musste. Zudem kam es in Speichersdorf im gleichen Jahr zum tragischen Absturz von Manfred Strößenreuther.

1987 Wie auch bei den Flugtagen in den 80er Jahren wurde auch bei der Kunstflug EM eine Sicherheitswache abgehalten. Ein Eingreifen war nicht nötig.

1988 Ein Jahr mit mehreren großen Ereignissen. Das schönste ist sicherlich das Fest anlässlich des 125-jährigen Bestehens der Feuerwehr Speichersdorf. Das Highlight dieses Festes ist der Auftritt der Spider Murphy Gang im Festzelt in Speichersdorf. Viele Gäste kamen an diesen Tagen nach Speichersdorf.
Trauriger Höhepunkt des Jahres war ein erneuter Flugzeugabsturz in ein Wohnhaus.

1988 spider1 1988 spider2 1988 spider3

1991 Ein weiteres Spezialgerät kommt nach Speichersdorf. Die Feuerwehr erhält einen 1992 lfÖlschadenanhänger ÖSA zum Einsatz bei Öl- und Gefahrgutunfällen.

1992 Der Fahrzeugpark der Feuerwehr Speichersdorf wird erweitert. Ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 wird beschafft. Dieses Fahrzeug ist besonders für die Technische Hilfeleistung ausgerüstet. Fahrzeugweihe wird vom 08. bis 11. Mai gefeiert.

1998 anbau1999 Durch die Erweiterung des Fahrzeugparks und des daraus resultierenden Platzmangels muss das Feuerwehrhaus angebaut werden. Viele ehrenamtliche Stunden werden beim Anbau geleistet, so dass schließlich Schlachwäsche und -pflege in den Anbau umziehen können und Spinde für die Einsatzkleidung in die Fahrzeughalle eingebaut werden können.

 

2000 Zum Jahreswechsel ein eher ungewöhnlicher Einsatz. Da beim Umschalten auf die Jahreszahl "2000" Probleme befürchtet werden, wird im Feuerwehrgerätehaus über Silvester Sicherheitswache gehalten. In diesem Jahr wird außerdem die B22 Ortsumgehung Speichersdorf/Kirchenlaibach eingeweiht. Traurige Bilanz des ersten Jahres sind sieben Tote bei Verkehrsunfällen auf diesem Teilstück.

2001 Ersatzbeschaffung: Nach 28 Jahren hat das TLF 16/25 ausgedient. Das neue TLF ist ein MAN 2001 tlfmit einem Magirus Aufbau und dient vor allem zur Brandbekämpfung. Dies unterstreicht auch der 3000l Wassertank, der sich im Fahrzeug befindet.

2002 In diesem Jahr fährt die Feuerwehr Speichersdorf den bisher weitesten Einsatz ihrer Geschichte. Nach dem Elbe-Hochwasser macht sich ein Verband aus dem Landkreis Bayreuth auf nach Döbeln, um 2002 hochwasserdort zu helfen. Die Feuerwehr Speichersdorf beteiligt sich mit neun Kameraden unter der Führung von Kommandant Roland Steininger an dem Einsatz. Aus der Gemeinde Speichersdorf sind auch die Wehren Kirchenlaibach und Windischenlaibach dabei. Hauptaufgabe vor Ort ist die Entfernung von Schlamm aus den Gebäuden, den die Mulde hereingespült hatte.

2003 Und wieder wirds eng im Feuerwehrhaus. Also werden zwei gebrauchte Fertiggaragen "organisiert" und auf dem Gelände des Feuerwehrhauses aufgestellt. Sie dienen als Lager- und Abstellraum.2006 gwl2

2006 Durch die Beschaffung des Gerätewagen Logistik 2 mit Modul Wasserversorgung (GW L2; früher SW2000) wird die Einsatzbreite der Feuerwehr Speichersdorf erneut vergrößert. Neben den 2000 m B-Schläuchen können auch verschiedene Gitterboxen mit unterschiedlichem Material aufgeladen werden, die von der Feuerwehr selbst gebaut wurden.

2007 Zu einem Einsatz im Landkreis Forchheim wird die Feuerwehr in diesem Jahr alarmiert. Nach schweren Niederschlägen war es dort zu großflächigen Überschwemmungen gekommen. Bei der Aktion "Wasser marsch" von Radio Mainwelle erreichte Kommandant Roland Steininger den 3. Platz, was natürlich ordentlich gefeiert wurde.

2008 Wie sich die Geschichte doch wiederholt. Wie schon 1976 richten die elf Feuerwehren der Gemeinde Speichersdorf den Kreisfeuerwehrtag in der neu errichteten Sportarena in Speichersdorf aus.

2008 mzf2009 Nun hat auch der LT ausgedient. Nach 23 Jahren wird Ersatz beschafft. Die Feuerwehr Speichersdorf bekommt ein Mehrzweckfahrzeug mit modernster Telekommunikationsausstattung, Drucker und weiterer Ausstattung für die Einsatzleitung.

 

2010 "Speichersdorf hat die besten Blauröcke". So titelte der Nordbayerische Kurier 2010 elmnachdem die Gruppe der Feuerwehr Speichersdorf den Erwachsenenleistungsmarsch des Bezirks Oberfranken in Waischenfeld gewonnen hatten.

 

2011 Für den gebrauchten Stapler, den die Feuerwehr 2008 selbst anschaffte, wird Ersatz beschafft. Wieder einmal fließen viele ehrenamtliche Stunden in die Renovierung des neuen, "gebrauchten" Staplers. Und gebaut wird auch. Ein Anbau von zwei Stellplätzen erfolgt.

2012 wlf

 

2012 Brand der Therme Fichtelberg. Ein weiterer großer Einsatz, bei dem die Feuerwehr Speichersdorf im Einsatz war. Zudem wird in diesem Jahr - wieder in Zusammenarbeit der elf Feuerwehren der Gemeinde - die Abnahme des Bundesleistungsabzeichens in Speichersdorf organisiert.
Das Konzept 2020 zeigt zudem Auswirkungen in Speichersdorf, das hier einen Standort für ein Wechselladerfahrzeug vorsieht. Die Feuerwehren Speichersdorf und Kirchenlaibach haben beschlossen, sich an diesem Konzept zu beteiligen.

 

2013 Der Abrollbehälter Umwelt wird an die Feuerwehr ausgeliefert. Es fehlt nur noch der AB Wasserförderung, der vom Freistaat Bayern beschafft wird. Das 150-jährige Bestehen wird vom 31. Mai bis 2. Juni in der Sportarena gefeiert. Zu diesem Anlass wurde auch die Speichersdorfer Kinderfeuerwehr gegründet, mit dem Namen "Speichersdorfer Löschwichtel" .

2013 festausschuss

Vorstandschaft der Freiwilligen Feuerwehr Speichersdorf e.V.

Die Vorstandschaft der Freiwilligen Feuerwehr Speichersdorf e.V. besteht aus 11 Vorstandschaftsmitgliedern, den beiden Vorständen, einem Kassier, einem Schriftführer, den beiden gewählten Kommandanten, dem aktuellen Jugendwart als Vertreter der Jugendlichen und vier Beisitzern.

Bis auf den Jugendwart, der durch den Kommandanten bestimmt wird, wurden folgende Personen in die aktuelle Vorstandschaft am 17.02.2018 für die nächsten sechs Jahre gewählt:

1. Vorstand Sebastian Koch Koch Sebastian  2. Vorstand Andreas Dorsch Andreas Dorsch 
1. Kommandant Volker Hammon Volker Hammon  2. Kommandant Christian Schwarzer Christian Schwarzer 
Kassier Daniela Schmidt Daniela Steininger  Schriftführer Udo Zeitlmann Udo Zeitlmann 
Jugendwart André Hofmann Andre Hofmann  Beisitzer Jörg Fichtner Jörg Fichtner 
Beisitzer Thomas Pfau Thomas Pfau  Beisitzer Tobias Krodel Tobias Krodel 
Beisitzer Adriana Streckenbach Adriana Streckenbach       

Ehrenmitglieder

Ehrenkommandant Roland Steininger Roland Steininger Ehrenvorstand Paul Scharf Paul Scharf

Verstorbene Ehrenmitglieder

Ehrenkommandant Alfred Porsch Alfred Porsch Ehrenvorstand Hermann Kreutzer Kreutzer Hermann
 
Ehrenlöschmeister Adolf Roder  Adolf Roder      

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Speichersdorf e.V.

Satzung der

Freiwilligen Feuerwehr Speichersdorf e.V.

 

§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen ,,Freiwillige Feuerwehr Speichersdorf"

Der Verein hat seinen Sitz in Speichersdorf.

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Der Verein wird nicht zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.

§ 2 - Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Speichers-dorf, insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften. Dabei verfolgt er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig: Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  3. Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

§ 3 - Mitglieder

Mitglieder des Vereins können sein:

  • Feuerwehrdienstleistende (aktive Mitglieder),
    dazu gehören auch die Feuerwehranwärter (Jugendfeuerwehr),
  • ehemalige Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder), das sind Mitglieder die bis zum Errreichen der Dienstzeiteinde lt. Bay. FW.Gesetz aktive Mitglieder waren (Stand 01/2004: 60 Jahre),
  • fördernde Mitglieder,
  • Ehrenmitglieder.

§ 4 - Erwerb der Mitgliedschaft, Einstufung der Mitglieder

  1. Mitglied des Vereins kann jede Person werden.
  2. Mitglied als Feuerwehranwärter (Jugendfeuerwehr) können alle Personen werden, die das Alter lt. Bay. FW-Gesetz erreicht haben (Stand 01/2004: ab vollendeten 12. Lebensjahr)
  3. Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen.
  4. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe anzugeben.
  5. Aktive, die vor dem Erreichen der Dienstzeit lt. Bay. FW.Gesetz aus dem aktiven Dienst ausscheiden, aber Mitglied im Verein bleiben, erhalten den Status "fördernd".
    Gibt es für das vorzeitige Ausscheiden einen besonderen Grund (z. B. Gesundheit) und hat sich das aktive Mitglied besondere Verdienste während der Dienstzeit erworben, kann die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandschaftsmitglieder den Status "passiv" verleihen.
  6. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch den Vorstand mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Vorstandsmitglieder, soweit die Versammlung beschlussfähig ist.
    Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich als Feuerwehr-dienstleistende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben haben.

§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet
    • mit dem Tod des Mitglieds,
    • durch Austritt,
    • durch Streichung von der Mitgliederliste,
    • durch Ausschluss.
  2. Der Austritt ist dann wirksam, wenn er dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt worden ist, mit Datum der schriftlichen Kündigung.
  3. Ist der Jahresbeitrag vor dem Kündigungszeitpunkt (Datum der schriftlichen Kündigung) bezahlt worden, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
  4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz einmaliger Mahnung mit der Erfüllung seiner Beitragspflicht im Rückstand ist oder die Beitragsabbuchung zurückbelastet wurde, falls es sich nicht um eine ungültige Bankverbindung handelt.
    Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn seit der Absendung des Mahnschreibens zwei Monate verstrichen sind. Dem Mitglied ist die Streichung schriftlich mitzuteilen. Bei einer zurückbelasteten Beitragsabbuchung ist keine Mahnung nötig.

Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung ist dem Betroffenen unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder persönlich gegenüber dem Vorstand zu rechtfertigen.

Dem Betroffenen ist der Ausschluss schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss steht ihm das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlussbeschlusses beim Vorstand eingelegt sein. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt. hat der Vorstand sie der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlussbeschluss als nicht erlassen.

§ 6 - Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederver-sammlung festsetzt.

Stand 2004:Aktive 4,00 €

Passive bis 60 Jahre 7,00 €, danach beitragsfrei

Fördernde7,00 €

§ 7 - Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 8 - Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern:
    1. dem Vorsitzenden,
    2. dem stellvertretenden Vorsitzenden,
    3. dem Schriftführer,
    4. dem Kassenwart,
    5. dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr soweit er dem Verein angehört und nicht in eine Funktion der 4 vorgenannten Funktionen (a-d) gewählt wird.
    6. dem stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr soweit er dem Verein angehört und nicht in eine Funktion a) bis d) gewählt wird.
    7. Jugendvertreter
    8. 4 Beisitzer, Vertrauensleute
  2. Die unter Absatz 1a), 1b) ,1c), 1d, 1h) genannten Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf sechs Jahre gewählt. Der Vorsitzende ist in geheimer Abstimmung zu wählen. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

Außer durch Tod erlischt das Amt eines Vorstandsmitglieds mit dem Ausschluss aus dem Verein, durch Amtsenthebung und Rücktritt. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder ihres Amtes mit 2/3-Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder entheben.
Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären.

§ 9 - Zuständigkeit des Vorstands

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung,
  • Einberufung der Mitgliederversammlung,
  • Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
  • Verwaltung des Vereinsvermögens,
  • Erstellung des Jahres- und Kassenberichts,
  • Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Vereinsmitgliedern,
  • Beschlussfassung über Ehrungen und Ehrenmitgliederschaften.

Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstands den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 500,00 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat.

§ 10 - Sitzung des Vorstands

  1. Für die Sitzung des Vorstands sind die Mitglieder vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden rechtzeitig, jedoch mindestens eine Woche vorher einzuladen. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mindestens sechs Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit lt. Satzung nicht andere Mehrheitsverhältnisse vorgegeben sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorstandsmitglieds.
  2. Über die Sitzung des Vorstands ist vom Schriftführer ein Protokoll aufzunehmen. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten. Bei Abwesenheit des Schriftführers bestimmen die anwesenden Vorstandsmitglieder einen Schriftführer für diese Sitzung.

§ 11 - Kassenführung

  1. Die zur Erreichung des Vereinszwecks notwendigen Mittel werden insbesondere aus Beiträgen und Spenden aufgebracht. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  2. Der Kassenwart hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen. Zahlungen dürfen nur aufgrund von Auszahlungs-anordnungen des Vorsitzenden oder - bei dessen Verhinderung - des stellver-tretenden Vorsitzenden oder durch Beschlüsse des Vorstandes geleistet werden.
  • Die Jahresrechnung ist von zwei Kassenprüfern, die jeweils auf 6 Jahre gewählt werden, zu prüfen. Sie ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzu-legen.

§ 12 - Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
    • Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts, Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstands,
    • Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrags,
    • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der Kassenprüfer,
    • Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins,
    • Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschlussbeschluss des Vorstands.
  2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
  3. Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen schriftlich oder durch Fax, SMS, E-Mail einberufen. Dabei ist die vorgesehene Tagesordnung mitzuteilen.
    Bei geplanten Satzungsänderungen ist den stimmberechtigten Mitgliedern eine Einsicht in den Vorentwurf durch Aushang oder Zugriff über Internet oder Einsicht bei den Vorstandsmitgliedern zu ermöglichen.
  4. Jedes Mitglied kann bis spätestens 7 Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Versammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

§ 13 - Beschlußfassung der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Aussprache einem Wahlausschuss übertragen werden.
  2. In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied stimmberechtigt soweit es um Feuerwehrvereins-Belange geht. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung, wenn mindestens ein Fünftel der Vereinsmitglieder erschienen ist. Das vorsorgliche Einladen zu einer Sitzung am gleichen Tag zu einer späteren Stunde unter der Bedingung, dass nicht genügend beschlussfähige Mitglieder erscheinen sind, ist zulässig.
    Der Kommandant und stellvertretende Kommandant werden nur von den aktiven Mitgliedern gewählt. Der Jugendwart wird vom Kommandanten auf unbestimmte Zeit benannt.
  3. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich.
  4. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Vorsitzenden als Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch geheim durchgeführt werden, wenn ein Fünftel der erschienen Mitglieder dies beantragt.
  5. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Person des Versamm-lungsleiters, die Tagesordnung, die Beschlüsse, die Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung enthalten.

§ 14-Ehrungen

An Personen, die sich im Feuerwehrdienst oder auf andere Weise besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen erworben haben, kann

  1. eine besondere öffentliche Belobigung ausgesprochen werden,
  2. die Ehrenmitgliedschaft des Vereins verliehen werden.

§ 15-Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins, bei Entziehung oder Verlust seiner Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Speichersdorf, die es unmittelbar und ausschließlich für das Feuerwehrwesen zu verwenden hat.

Die Satzung tritt am 01.03.2004 in Kraft.

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 28.02.2004 von 47 stimmberechtigten Mitgliedern 1-stimmig beschlossen.

Die Vorstandschaft Speichersdorf, 28.02.2004

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